Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Nach Eingang Ihrer Buchungsbestätigung gilt der Mietvertrag zwischen Ihnen und uns als verbindlich geschlossen. Sie übernehmen die gebuchte Ferienwohnung im gereinigten Zustand. Bitte gehen Sie mit der gesamten Einrichtung und dem Inventar sorgsam um und behandeln Sie das Mietobjekt pfleglich. Bei Ihrer Abreise hinterlassen Sie die Wohnung bitte besenrein.

Zahlungsbedingungen

Der gesamte Rechnungsbetrag sollte spätestens 3 Wochen vor dem Anreisetag auf unserem Konto eingegangen sein.
Bei kurzfristiger Buchung, weniger als 21 Tage vor dem Anreisetag, ist die gesamte Summe sofort zu überweisen. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Bis 15 Tage vor Anreise können Sie die Buchung kostenfrei stornieren. Bei kurzfristigerer Stornierung sind 90 Prozent des Mietpreises zu bezahlen, falls wir die Ferienwohnung in dem Buchungszeitraum nicht anderweitig vermieten können.

Kurtaxe in Triberg

  • Die Kurtaxe in Triberg ist bei Anreise in bar an uns zu bezahlen. Sie beträgt 3 € pro Tag und Person für Erwachsene und 2 € für Kinder von 6-12 Jahren und wird von uns direkt an die Stadt Triberg abgeführt.
  • Im Gegenzug erhalten Sie die Triberg Gästekarte/Konuskarte.  Mit der Konus-Karte können Sie kostenfrei mit der Eisenbahn (ohne ICE) und anderen öffentlichen Verkehrsmitteln im gesamten Schwarzwald fahren. Außerdem können Sie mit der Triberg-Gästekarte eine Vielzahl von Angeboten kostenfrei nutzen, wie z.B. das Freibad, das Schwarzwaldmuseum oder den Triberger Wasserfall, im Winter diverse Hallenbäder und Skilifte.

Übernachtungssteuer in Freiburg

  • Die Übernachtungssteuer in Freiburg ist im Preis inbegriffen und beträgt 5 Prozent des Buchungsentgelts und wird von uns direkt an die Behörden abgeführt.

Hausordnung & Allgemeine Bestimmungen

  • Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen. Partys sind nicht erlaubt.
  • Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.
  • Innerhalb der Ferienwohnung gilt ein absolutes Rauchverbot. Bitte nutzen Sie zum Rauchen den Aufenthalt im Freien oder den zugehörigen Balkon der Ferienwohnung.
  • Die Ferienwohnung darf nur mit der in der Anmeldung genannten Personenzahl bewohnt werden. Eine Ausnahme machen wir nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
  • HAUSTIERE – Bitte beachten Sie, dass das Mitbringen eines Hundes bei der Buchung angegeben werden muss.  In unseren Ferienwohnungen kann jeweils ein Hund gegen eine zusätzliche Gebühr von 30 Euro pro Aufenthalt mitgebracht werden.
  • Hunde dürfen nicht auf die Betten und Sitzmöbel. Den Futterplatz bitte nur auf gefliestem Boden einrichten. Eine gültige Hundehaftpflichtversicherung ist für die Vermietung an Hundehalter grundsätzlich erforderlich. Der Mieter haftet in vollem Umfang für alle durch den Hund verursachten Schäden. Bitte teilen Sie uns umgehend mit, falls Ihr Hund einen Schaden verursacht.
  • Für Schäden in der Wohnung bzw. an der Einrichtung, die Sie oder Mitbewohner verursachen, sind Sie haftbar. Sollten Sie Schäden entdecken bzw. selbst verursacht haben, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid. Auch für eventuelle Folgeschäden können Sie haftbar gemacht werden.

Zutrittsrecht des Vermieters und Rücktritt des Vermieters vom Vertrag

Die Gäste/Mieter willigen ausdrücklich ein, dass der Vermieter ohne Ankündigung ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, ohne gerichtliches Verfahren oder polizeiliche Hilfe erfolgen kann, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

Sollten wir aus wichtigem Grund, insbesondere bei Beschädigung oder Reparaturen vom Vertrag teilweise oder ganz zurücktreten müssen, erhalten Sie die geleisteten Zahlungen entsprechend zurück. Wir werden uns in einem derartigen Fall umgehend bemühen, Ihnen einen gleichwertigen Ersatz zu vermitteln. Darüber hinaus haben Sie keine Ansprüche gegen uns.

Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.

Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies   gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.